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Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Land-tagsdebatte die Unterstützung seiner Fraktion für die Regierungserklärung des Ministerprä-sidenten signalisiert. „Wir sind an der Seite von Stefan Mappus, wenn es darum geht, den Länderfinanzausgleich gerechter zu gestalten.“ Es sei ein nicht länger hinnehmbarer Zustand, dass Baden-Württemberg bei einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von acht Prozent zurzeit 1,6 Milliarden Euro pro Jahr in den Finanzausgleich einzahle. Rülke: „Deshalb fordere ich eine erneute Klage vor dem Bundesfassungsgericht.“
„Wir wirken auch mit, wenn es nach dem Ende der Finanz- und Wirtschaftskrise darum geht, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Hier sind Denkverbote fehl am Platz“, sagte Rülke. Dies gelte für die Universitätskliniken, die beispielsweise in eine freie gemeinnützige Trägerschaft überführt werden könnten. Wenn man darüber nachdenke, von welchen Aufgaben der Staat sich trennen könnte, dann sei die FDP bereit, auch über Themen wie Flurneuordnungs- und Vermessungsverwaltung sowie Hochbau und Liegenschaften zu reden. Weiter müsse diskutiert werden, ob das Land seine Anteile an der Landesbank behalte oder private Modelle bevorzuge. Auch den Staatsdienern sei zuzumuten, angesichts der demographischen Entwicklung wie viele andere Bürger bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten. Mit der Dienstrechtsreform sei der Regierungskoalition ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung gelungen. Erfreut zeigte sich Rülke über die Äußerung von Ministerpräsident Mappus, dass es die Ver-längerung der Laufzeit für Kernkraftwerke nicht ohne einen wesentlichen finanziellen Beitrag der Energieunternehmen gebe. Rülke: „Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit, wir sind nicht bereit, den Energieversorgern die Gewinne aus einer Verlängerung der Laufzeit quasi zum Nulltarif in den Rachen zu werfen.“ Vielmehr müsse die Hälfte der Erlöse für die Erforschung und Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt werden. Beim Thema Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sprach sich der FDP-Fraktionsvorsitzende für einen wesentlich stärkeren Ausbau der Bundesautobahnen und Bundesstraßen aus. Nachdem in den letzten 20 Jahren die meisten Finanzmittel in die östlichen Bundesländer geflossen sind, sei jetzt der Südwesten an der Reihe. Auch über neue Finanzierungsinstrumente wie die Maut oder Vignette dürfe nicht länger nur im Landtag diskutiert werden. Rülke: „Des-halb fordert die FDP/DVP-Landtagsfraktion, baldmöglichst eine entsprechende Bundesrats-initiative auf den Weg zu bringen.“
Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur in Deutschland üblichen Praxis der „staatlichen Aufsicht“ über die Datenschutzstellen begrüßt. Damit verstoße die Bundesrepublik gegen geltendes EU-Recht, so der EuGH. Nach den Worten von Wetzel unterstreicht das höchste europäische Gericht damit die Notwendigkeit, dass die zuständigen Datenschutzstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Dies schreibe die EU-Datenschutzrichtlinie vor.
„Die Überwachung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Stellen und durch öffentlich-rechtliche Unternehmen im Wettbewerb darf keiner staatlichen Kontrolle unterliegen“, sagte Wetzel. Und: „Bei den anstehenden Planungen über die Gestaltung der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg müssen wir daher besonders darauf achten, dass die Unabhängigkeit der neuen Behörde von Anfang an gegeben ist. Daher ist es erforderlich, die neue Datenschutzstelle an den Landtag anzugliedern. Das Urteil bedeutet eine deutliche Stärkung der Unabhängigkeit beim Datenschutz“, so der rechtspolitische Sprecher.
Nach Auffassung der Liberalen kann der Landtag auf das vom Sonderausschuss Jugendgewalt und Jugendgefährdung vorgelegte Ergebnis stolz sein. „Wir haben nicht für neue Gesetze plädiert, sondern fordern tief greifende Präventionsmaßnahmen, die langfristig Wirkung zeigen“, erklärte FDP-Obmann Hagen Kluck dazu im Landtag. Die gesetzten Ziele würden der Landesregierung viel abverlangen und auch hohe finanzielle Mehrbelastungen bringen. „Die FDP-Fraktion ist trotzdem bereit, diesen Weg zu gehen“, sagte Kluck, „zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen und in der Hoffnung, solche Bilder wie die des 11. März 2009 nie mehr sehen zu müssen“.
Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen sei es wichtig gewesen, nicht zur Tagesordnung überzugehen. Der Sonderausschuss habe die Landespolitiker vor vielen unwürdigen Debatten bewahrt. Dafür gebühre allen vier Fraktionen Dank. Der Landtag könne auf die ihm jetzt vorgelegten Ergebnisse stolz sein. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende erinnerte daran, dass die Freiheit des Einzel-nen für Liberale ein hohes Gut ist. Forderungen nach Gesetzen, die Menschen in ihrer per-sönlichen Lebensgestaltung einschränken, stehe die FDP grundsätzlich skeptisch gegenüber. „Wir sind froh, dass der Ausschuss mehrheitlich nicht zu simplen Verbotsforderungen tendiert hat, sondern sich bewusst war, dass man mit Gesetzesverschärfungen im Bereich Waffen oder gewalthaltiger Computerspiele etwas suggerieren würde, was es nicht gibt: Nämlich einfache Erklärungen für solch unfassbare Gewalttaten an Schulen“, sagte der Reutlinger Abgeordnete. Statt wesentliche Gewinne an Sicherheit durch solche Verbote zu erzielen, würde man Milli-onen in Ihrer Freiheit ungerechtfertigt einschränken, ganz gleich ob man zum Beispiel bestimmte Computerspiele für abartig hält oder nicht. Verbote sind laut Kluck die am meisten überschätzten Stellschrauben, zumal Baden-Württemberg insbesondere in den strittigen Bereichen überhaupt keine alleinige Gesetzgebungskompetenz habe. Es sei deshalb richtig, den Schwerpunkt auf die Bereiche zu setzen, in denen das Land die alleinige Verantwortung trägt. Dies seien neben den Ermittlungs- und Verwaltungsbehörden vor allem die Bildungs- und Sozialpolitik. Mit der Stärkung des schulpsychologischen Dienstes schaffe man die Voraussetzungen für eine frühe Identifizierung von Entwicklungsdefiziten, die dann möglichst schnell und niederschwellig behandelt werden könnten. Die Kontaktaufnahme mit entwicklungs-gefährdeten Kindern und Jugendlichen sei eine zentrale Aufgabe, um es gar nicht soweit kommen zu lassen, wie in Winnenden. Ein weiteres zentrales Handlungsfeld ist nach Meinung der FDP die Medienpädagogik. „Ausgehend vom stabilen Fundament des Kindermedienlands und vom Landesmedienzentrum, unterstützen wir alle Bestrebungen, Projekte im Sinne erhöhter Wirksamkeit zusammenzuführen, Erfolgreiches nachhaltig zu verankern und die medienpä-dagogische Arbeit insgesamt zu stärken“, so Hagen Kluck. „Die präventiv-erzieherische Schulung der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit Medien hat in der global vernetzten Welt zentrale Bedeutung.“ Bestehende Gesetz will Kluck mit Nachdruck angewendet wissen: „Die polizeiliche Internet-kompetenz wurde kontinuierlich ausgebaut. Durch anlassunabhängige Internet-Recherchen gelingt es immer häufiger, strafbare Inhalte beispielsweise in Form von menschenverachtenden Videos, aufzuspüren und zur Verfolgung an die Justiz weiterzugeben.“ Das Innenministerium werde weitere Mittel erhalten, um vor allem das Kompetenzzentrum Internetkriminalität, die anlassunabhängigen Recherchen und die IT-Beweissicherung ausbauen zu können. Um zu unterstreichen, dass die bestehenden Gesetze - auch ohne Vorratsdatenspeicherung - ausreichend sind, um Kinder und Jugendliche vor grob jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, würden die Justizbehörden ebenfalls gestärkt, sagte Kluck.
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßt die Aussage von Ministerpräsident Mappus, dass es die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken nicht zum Nulltarif geben wird.
„Ich unterstütze den Kurs des Ministerpräsidenten voll und ganz“, sagte Rülke. Die FDP sei für die Verlängerung der Laufzeiten, aber die Energieunternehmen müssten die Hälfte ihrer Gewinne für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien abführen. „Dies ist eine nicht verhandelbare Voraussetzung, deshalb erwartet die FDP/DVP-Landtagsfraktion ein Angebot der Energiekonzerne“, sagte Rülke.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Mitkläger, Dr. Hans-Peter Wetzel:
„Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einhellig. Dies ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und speziell für den Datenschutz. Das Gericht hat die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Sie sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil strenge rechtliche und technische Voraussetzungen für die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung gesetzt. Dazu gehört zum Beispiel das Erfordernis einer ausreichenden technischen Datensicherung oder genaue gesetzliche Festlegungen von schweren Straftaten, aufgrund derer überhaupt auf die Daten zugegriffen werden darf. Eine rechtlich tragfähige Regelung zu schaffen, wird nun für die Bundesregierung eine große Aufgabe sein. Dank der Entscheidung des Gerichts, die Nichtigkeit der bestehenden Regelung festzustellen, kann die Bundesregierung sich dafür die nötige Zeit nehmen. Denn solange keine neue Regelung besteht, werden die Verbindungsdaten der Bürger nicht gespeichert und die vorhandenen Daten gelöscht."
Anlässlich des FDP-Diskussionsforums „Foyer liberal“ mit dem Titel „Datenschutz im Informationszeitalter“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass die Regierungskoalition mit der Zusammenlegung des öffentlich-rechtlichen und privaten Datenschutzes eine langjährige Forderung der FDP umgesetzt habe. Damit werde der Datenschutz gestärkt. Jetzt gehe es darum, für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen. Zum Für und Wider eines Ankaufs von Steuerdaten, sagte Rülke, dass die FDP eine Rechtsstaatspartei sei. Rechtsverstöße seien streng zu verfolgen. Es könne aber nicht sein, dass sich eine Regierung über die Gesetze und die Verfassung stelle, um angeblich einem Staats-notstand vorzubeugen. „Das hatten wir schon in Deutschland.“ Rülke sagte weiter, dass die FDP bereit sei, die Steuerdaten zu erwerben, wenn es rechtlich zulässig sei.
Der rechtspolitische Sprecher Dr. Hans-Peter Wetzel stellte heraus, das der Datenschutz zum „Megathema“ geworden sei. Infolge der Datenschutzskandale bei privaten Unternehmen und der Diskussion über die „Datensammelwut“ von Unternehmen wie Google oder Facebook seien sich viele Bürgerinnen und Bürger der Problematik immer mehr bewusst. Wetzel: „Im Grunde steht im digitalen Zeitalter aufgrund vieler gefräßiger Suchmaschinen die Freiheit der demokratischen Gesellschaft auf dem Spiel.“ Deshalb werde auch mit Spannung die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Auswirkungen des Vorratsdatenspeicherungs-Gesetzes erwartet. Er wolle die Frage an die Experten des “Foyer liberal“ weiterge-ben, wie die Milliarden von Daten in den Tiefen des Internets angemessen geschützt werden können, ohne den „Komfort und den grundsätzlichen Nutzen des World Wide Web für die Benutzer über Gebühr einzuschränken, so Wetzel. Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Inter-netwirtschaft, wartete mit einer einleuchtenden Erklärung auf: „Der beste Datenschutz ist die Datenvermeidung, denn Daten, die es nicht gibt, brauche ich nicht zu schützen.“ Nach den Worten von Rotert „kriegt man die Daten, die einmal im Netz sind, nicht mehr raus.“ Kritisch sahen die Experten auf dem Podium im Landtag die weltweiten Aktivitäten des Unternehmens Google. „Google sammelt Daten sowie Bilder und macht sein Geld durch Werbung“, sagte die Vertreterin des „Chaos Computer Club“, die Diplom-Informatikerin Constanze Kurz. Neben den kommerziell gesammelten Daten gebe es noch kommunale und staatliche Behörden, die auch Daten erheben. Kurz: „Die Vorratsdatenspeicherung sieht immerhin eine Speicherung von sechs Monaten vor, hier müssen sich meiner Meinung nach die Bürger wehren.“ Durchschnittlich habe jeder Bundesbürger 125 Adressen im Mobiltelefon gespeichert. Gerieten diese Daten in die falschen Hände, ließe sich daraus ein exaktes Abbild der Lebensweise darstellen. Michael Zügel, Justiziar und Leiter der Stabsstelle beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, sagte, mit der Vorratsdatenspeicherung sei es für die Nachrichtendienste aussichtsreicher, der Anbahnung von Straftaten beispielsweise im terroristischen Bereich auf die Spur zu kommen. Allerdings gebe es für Nach-richtendienste und Polizei einen Richtervorbehalt und weitere strengere Vorgaben.