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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie unseren Newsletter zu den Themen AfD, Ceta, Fraktionsreise und Klausur in Den Haag, Jagdgesetz, Rundfunkbeitrag und neuer Pressesprecher.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre neue FDP-Landtagsfraktion

Das Verhalten der AfD ist rechtswidrig

Dr. Timm Kern

Dr. Timm Kern MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer

Die AfD hat sich aus unserer Sicht aus taktischen Gründen aufgespalten, um die Vorteile einer weiteren Fraktion nutzen zu können. Faktisch repräsentieren beide Fraktionen die gleichen Überzeugungen. Sie haben längst einen gemeinsamen Vorsitzenden und sitzen auch im Plenum zusammen. In logischer Konsequenz sehen wir die AfD-Fraktionen als eine Fraktion an, die auch die Rechte einer Fraktion besitzen sollte.

Den nun beantragten Untersuchungsausschuss Linksextremismus lehnen wir deshalb schon aus formellen Gründen ab. Dazu führte unser innenpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll näher aus: „Mitglieder einer Partei bilden im deutschen Parlamentarismus eine Fraktion. Die AfD hat sich jedoch aus taktischen Gründen aufgespalten, um sich das Antragsrecht für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erschleichen.

 

Gleichzeitig arbeiteten wir zusammen mit den anderen Landtagsfraktionen daran, eine solche Situation zukünftig zu vermeiden und haben Änderungen des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung beschlossen. Diese sollen verhindern, dass es zukünftig zwei Fraktionen einer Partei in Landtag gibt und klarstellen, dass bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der von zwei Fraktionen oder 25% des Parlamentes beantragt werden kann, die beantragenden Fraktionen zwei verschiedenen Parteien angehören müssen. Die Gesetzentwürfe sowie der Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses Linksextremismus wurden am 28. September, dem ersten Plenartag nach der Sommerpause, beraten. Im Zuge dieser Debatte betonte unser Parlamentarischer Geschäftsführer, Dr. Timm Kern, dass der AfD mit der Änderung von Untersuchungsausschussgesetz und Geschäftsordnung nichts genommen wird, was ihr zusteht. „Wir nehmen dazu in Gesetz und Geschäftsordnung lediglich das auf, was allen Abgeordneten in den Parlamenten immer klar war: Fraktionen sind politische Kontrahenten, ihre Mitglieder gehören verschiedenen Parteien an.“

Weiterführende Informationen:

Plenarrede von Prof. Goll zur Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Linksextremismus in Baden-Württemberg“

Plenarrede von Dr. Timm Kern zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes

Beitrag SWR in der Landesschau Aktuell zu den Debatten

Schweickert: Öffentliche CETA-Anhörung – Zeichen für sachbezogene Diskussion

Prof. Dr. Erik Schweickert MdL

Prof. Dr. Erik Schweickert MdL

Die Öffentliche Anhörung zu CETA, die am 30. September im baden-württembergischen Landtag stattgefunden hat, bot nach Meinung unseres mittelstandspolitischen Sprechers, Prof. Dr. Erik Schweickert, „ein perfektes Forum, emotionale Vorbehalte zu CETA auszuräumen und, parallel dazu, das große Spektrum an Chancen und Möglichkeiten darzustellen, die sich mit diesem Handelsabkommen für Baden-Württemberg erschließen.“ Es handelte sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Wirtschafts-, Europa- und Umweltausschusses sowie des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Anhörung stand allen Interessierten offen und wurde auf dem Live-Stream des Landtags unter www.landtag-bw.de übertragen.

 

Schweickert, der zugleich auch Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Landtag ist, sagte im Vorfeld der Veranstaltung: „Mit der gemeinsamen Anhörung macht der Landtag deutlich, dass er die Bedeutung dieses Abkommens für Baden-Württemberg erkannt hat. Gesellschaftlich wird es zu Recht diskutiert. Das Thema geht jeden an. Der Landtag setzt mit dieser Öffentlichen Anhörung ein Zeichen. Sieben fraktionsübergreifend benannte Experten werden CETA in allen Facetten erläutern, um die Grundlage für eine fundierte Diskussion zu schaffen.“

Schweickert, der seit langem für das deutsch-kanadische Handelsabkommen wirbt, betonte die Notwendigkeit, weltweit europäische Standards setzen zu können. Andere würden Lücken in der globalisierten Wirtschaft schnell ausnützen. „Die Asiaten“, so Schweickert, „lassen keine Gelegenheit zur Expansion verstreichen“. Er betonte, dass das große Wachstumspotential, das sich mit CETA erschließe, in keinem Fall ignoriert werden dürfe. „Wer CETA ablehnt, nimmt willentlich in Kauf, Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort zu schwächen. Umso mehr appellieren wir Freien Demokarten dafür, alle zu tun, um CETA erfolgreich umzusetzen“, so Schweickerts Fazit.

Weiterführende Informationen:

Aufzeichnung der Öffentlichen Anhörung

Beitrag SWR zur CETA-Anhörung

Infoseite des Bundeswirtschaftsministeriums über CETA

Fraktionsreise und Klausur in Den Haag

Das Ende der Sommerpause begann für uns mit einer ganz besonderen Klausurreise: Wir fuhren für vier Tage in die Niederlande nach Den Haag. Auf dem Programm standen viele interessante Termine und Gespräche mit niederländischen Parlamentariern und Spitzenpolitikern, so auch dem Ministerpräsidenten Rutte.

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Kosmetische Änderungen am Jagdgesetz werden als Verhand-lungserfolg verkauft

Dr. Friedrich Bullinger MdL

Dr. Friedrich Bullinger MdL

Noch bis zur Wahl hat die CDU eine umfassende Korrektur des grün-roten Jagdgesetzes versprochen und versucht nun, den Jägerinnen und Jägern sowie den von Wildschäden betroffenen Land- und Forstwirten „zwei rein kosmetische Änderungen als Verhandlungserfolg zu verkaufen“. Nun, in der ersten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, sei die CDU „als Tiger gestartet und nicht einmal als Bettvorleger, sondern eigentlich nur als kleiner grüner Waschlappen gelandet“, sagte unser jagdpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger.

 

Die Argumentation, die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Auch die geplante Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, sei unzureichend und unausgegoren. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization […] bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu Bullinger: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

Weiterführende Informationen:

Plenarrede von Dr. Friedrich Bullinger

Eine Rundfunkbeitragssenkung muss kommen

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL

Am 29. September hat der ständige Ausschuss den Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) beraten. Die KEF prüft den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und berichtet mindestens alle zwei Jahre diese Ergebnisse an die Länder. Dieser Bericht kann Grundlage für Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages sein, für den die Bundesländer zuständig sind. Die KEF hat einen Überschuss für die Jahre 2017-2020 errechnet und empfiehlt deshalb eine Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrages.

 

Nach den Beratungen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spricht sich unser medienpolitische Sprecher, Prof. Dr. Ulrich Goll, dafür aus, dem Vorschlag der KEF zu folgen und den monatlichen Rundfunkbeitrag um 30 Cent pro Monat zu senken. Wörtlich sagte Goll: „Die KEF hat für die Jahre 2017 bis 2020 bei ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Überschuss von 542,2 Millionen Euro festgestellt und nachvollziehbar dargelegt, dass eine Beitragssenkung möglich und angemessen wäre. Die Umstellung von geräteabhängigen Gebühren auf Rundfunkbeiträge ist inzwischen erfolgreich vollzogen worden. Die Notwendigkeit einer Rücklage ist aus unserer Sicht somit nicht erkennbar. Deshalb treten wir dafür ein, den Überschuss an die Beitragszahler zurückzugeben und den Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro auf 17,20 Euro zu senken. Für uns steht fest: Der Rundfunkbeitrag sollte den Beitragszahler nur in einer Höhe belasten, wie dies zur Erfüllung des Auftrags der Rundfunkanstalten notwendig ist.“

Wir haben einen neuen Pressesprecher

Dr. Michael Haas ist seit dem 1. September 2016 Pressesprecher unserer Fraktion. Der promovierte Geisteswissenschaftler trat die Nachfolge von Hans Ilg an, der in den gesetzlichen Ruhestand ging. Michael Haas war von 04/2007 bis 08/2016 Leiter des Zentralbereichs Kommunikation und Pressesprecher der landesweit tätigen Bewährungshilfeorganisation Neustart gGmbH. In den Jahren zuvor arbeitete Michael Haas im In- und Ausland als PR-Berater, Presse- und Stiftungsreferent, Projektmanager und Sprach- und Rhetorikdozent im Profit- und Non-Profit-Bereich.

 

 

 

Dr. Michael Haas

Dr. Michael Haas, Pressesprecher

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