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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie unseren April-Newsletter zu den Themen Innere Sicherheit, Girls' Day, Erbschaftssteuer, Lang-LKWs und Realschule.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre FDP-Landtagsfraktion

 

 

Nächste Termine

Liberaler Jugendtag 2015
9. Mai 2015, 10:00 Uhr
Kunstgebäude am Schloßplatz, Plenarsaal
Am Schloßplatz 2, 70173 Stuttgart
Anmeldung: https://fdp-dvp-fraktion.de/termine/49/liberaler-jugendtag-2015/

Bürgerempfang in Baden-Baden
12. Mai 2015, 19 Uhr
PALAIS BIRON Lichtentaler Str. 92,
76530 Baden-Baden
Anmeldung: https://fdp-dvp-fraktion.de/termine/50/buergerempfang-baden-baden/

Tausend neue Stellen für die Sicherheit der Bürger

Impulspapier zur Inneren Sicherheit

Prof. Dr. Ulrich Goll

LPK am 30.04.15 mit dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke und dem innenpolitischen Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll

„Der Konzeptlosigkeit der Landesregierung im Bereich der inneren Sicherheit, des Verfassungsschutzes und der Justiz stellt die FDP-Landtagsfraktion ihr Impulspapier ‚1000 neue Stellen für die Sicherheit der Bürger‘ entgegen. Wir wollen vor allem die Polizei wieder näher an den Bürger bringen. Der Polizeibeamte muss wieder als ‚Ein Freund und Helfer‘ erfahrbar sein und stärkere Präsenz auch im Kampf gegen die Einbruchskriminalität zeigen. Dazu sollen insgesamt 1000 neue Stellen vor allem in den 146 Polizeirevieren geschaffen werden.“ Dies sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der rechts- und innenpolitische Sprecher Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. Nach den Worten von Rülke und Goll sei sich die FDP-Landtagsfraktion darüber bewusst, dass sich die innere Sicherheit nicht kostenneutral stärken lasse. Angesichts der erheblichen Mehreinnahmen der grün-roten Landesregierung seien die liberalen Forderungen aber ohne weitere Verschuldung zu stemmen. Auch gebe es auf der Ausgabenseite genügend verzichtbare grün-rote Projekte – so erhalte man den Spielraum für die seriöse Finanzierung des Vorschlags-Pakets der FDP-Landtagsfraktion.

Unter Grün-Rot bleibt die innere Sicherheit auf der Strecke

Nach den Ausführungen der beiden FDP-Politiker leide seit mehr als einem Jahr das Kerngeschäft der Polizei, nämlich die Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten, unter den durch die Polizeireform veranlassten Umzügen von Dienststellen und den Änderungen in den Verfahrensabläufen. Die Zukunft des Landesamtes für Verfassungsschutz stand in den letzten Monaten in Frage. Immer noch werde dort beim Personal gekürzt. Auch im Bereich der Justiz sollte zunächst Personal eingespart werden, jetzt wolle Grün-Rot die Bewährungshilfe verstaatlichen. Während so seit vielen Monaten die Garanten der inneren Sicherheit durch die Landesregierung weitgehend unnötig in Aufruhr gebracht wurden, zeigten die massiv steigende Zahl der Wohnungseinbrüche, die dynamische Entwicklung religiös-extremistischer Zirkel und die Enthüllungen über Wirtschaftsspionage, welche Probleme eigentlich zu lösen seien, so Hans-Ulrich Rülke und Ulrich Goll. Mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen habe die FDP-Landtagsfraktion diese Entwicklungen problematisiert und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Grün-Rot habe jedoch alle FDP-Vorschläge abgelehnt. Es sei bezeichnend, dass es erst eines verabscheuungswürdigen Anschlages in Frankreich bedurfte, damit sich Grün-Rot mit der inneren Sicherheit in Baden-Württemberg beschäftigt. Das von der Landesregierung vorgestellte „Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrors“ werde den vielfältigen Problemlagen im Bereich der inneren Sicherheit aber nicht gerecht. So bleibe unter dieser Regierung die innere Sicherheit auf der Strecke.

Intensivierung des Kampfes gegen die Bandenkriminalität

Um die Polizeistellen schnellstmöglich zu besetzen, reiche es nicht, die Neueinstellung von Polizeianwärtern entsprechend zu erhöhen, so die beiden FDP-Politiker. Es müsse bundesweit für den Eintritt in den baden-württembergischen Polizeidienst geworben werden. Auf eine Intensivierung des Kampfes gegen international agierende Bandenkriminalität, beispielsweise im Bereich der Wohnungseinbrüche, ziele auch die personelle Erweiterung der LKA-Außenstelle „Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität“. Die FDP-Fraktion wolle das Landeskriminalamt vor allem in den Bereichen Staatsschutz (unter anderem Terrorismus, Spionage) und organisierte Kriminalität durch Ermittlungsgruppen stärken. Diese Kräfte sollen unter anderen mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten. „Das erforderliche Personal finden wir natürlich nur, wenn der öffentliche Dienst attraktiv wird. So muss beispielsweise die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückgenommen werden“, so Rülke und Goll.

Die Qualitäten des Verfassungsschutzes für unsere Sicherheit stärken

Das Vertrauen in den Verfassungsschutz sei durch die bis November 2011 erfolglosen Bemühungen, die Mordserie der sogenannten „Zwickauer Terrorzelle“ aufzuklären, nicht unerheblich erschüttert. Die Gefahr terroristischer Anschläge zeige aber auch, wie wichtig nachrichtdienstliche Erkenntnisse sind. Vergessen werden sollte auch nicht, dass die Spionageabwehr – auch der Bereich der Wirtschaftsspionage – in die Kompetenz des Verfassungsschutzes falle, so Rülke und Goll. Während nun politische Mitbewerber den Verfassungsschutz abschaffen wollten, sei es der Wille der FDP-Fraktion, dass er rechtsstaatlich einwandfrei und erfolgreich arbeite. Der Verfassungsschutz diene unserer Demokratie, dies sollte Motivation der Mitarbeiter und berechtigte Überzeugung der Bürger sein. Neben einer Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle, die interfraktionell schon beschlossen sei, wollten die Liberalen deshalb die Beobachtungs- und Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes durch einen Zuwachs an personellen und sachlichen Mitteln sowie Änderungen in der Organisation stärken.

 

Radikalen Strömungen den Nährboden entziehen

Die Bekämpfung von Extremismus dürfe nicht auf die Sicherheitspolitik verkürzt werden, sagten Rülke und Goll. Der Gefahr einer Radikalisierung gerade von jungen Menschen müsse auch mit präventiven Maßnahmen begegnet werden. Denn bereits seit Jahren entwickele sich eine radikale, gewaltbereite Jugendsubkultur, die vor allem labile und orientierungslose Jugendliche anzieht, die nach Aufmerksamkeit, Anerkennung und Zugehörigkeit suchen. Es sei zunächst Aufgabe der Politik, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, die den radikalen Strömungen im Land den Nährboden entziehen. Die konsequente Rechtsdurchsetzung bis hin zur Abschiebung straffälliger Bleibeberechtigter wirke präventiv, indem sie das Vertrauen in den Rechtsstaat stärke. Daneben müsse die präventive Aufklärungsarbeit rechtzeitig vor einer Radikalisierung als Querschnittsaufgabe bei der Bildungspolitik, aber auch der Integration verstanden werden. Ein Integrationsbeauftragter schaffe Synergieeffekte, die ein eigenständiges Integrationsministerium überflüssig machten. Durch die eintretende Verringerung der reinen Verwaltungsaufgaben könnten die Anstrengungen für Integrations- und Präventionsangebote verstärkt werden, so die beiden FDP-Politiker.

Für Beständigkeit in der Justiz

Nach den Worten von Ulrich Goll habe die grün-rote Landesregierung in den vergangenen Monaten die Angehörigen der Justiz mit Überlegungen verunsichert, bei der Justiz zu sparen. In diesem personalintensiven Ressort bedeuteten Einsparungen zwangsläufig Stellenabbau. Allerdings habe sich die Koalition vor den Sparüberlegungen anscheinend nur wenig mit der tatsächlichen personellen Ausstattung der Justiz beschäftigt, wie die Entwicklung der letzten Zeit im Strafvollzug beispielhaft zeige. Den Strafvollzug als eine der großen Aufgaben in der Justiz hätte Grün-Rot bei Stelleneinsparungen kaum ausnehmen können. Seit dem Hungertod eines Häftlings in der JVA Bruchsal im letzten Sommer sei von Sparmaßnahmen in diesem Bereich jedoch erst einmal nicht mehr die Rede. Im Gegenteil, nun werden Mehrausgaben für erforderlich gehalten. Dieser sprunghafte Wechsel in der Einschätzung zeuge von einer erschreckenden Oberflächlichkeit der Landesregierung bei der Analyse des Ist-Zustandes der Justiz. Hier wiederhole sich die aus dem Innenbereich bekannte Konzeptlosigkeit.

Konzeptlos agiere die Landesregierung auch bei der Bewährungshilfe. Vor fast einem Jahr habe sie in ihrem Bericht zur Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe selbst festgestellt, dass seit der Übernahme der Bewährungshilfe durch die private gemeinnützige Neustart gGmbH im Jahr 2007 die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gestärkt worden ist. Auch konnte die Zahl von Betreuten pro Mitarbeiter gesenkt werden. Zudem bestätige selbst die Gewerkschaft verdi, dass die Mitarbeiter von Neustart gut bezahlt werden. Trotzdem sei die Bewährungshilfe dieser Regierung seit langem ein Dorn im Auge. Nun nutze sie die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28.11.2014 festgestellten Defizite für eine in blumigen Worten ausgedrückte Verstaatlichung, allein das Konzept fehle. „Wir wollen indes beim Bewährten bleiben und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts behutsam umsetzen“, so Rülke und Goll.

Vorschläge für Einsparungen bei grün-roten Projekten

- In Folge der Polizeireform werden für Neubauten mindestens 373 Millionen Euro ausgeben. So wird z. B. in Aalen für geplante vier Millionen Euro ein neues Führungs- und Lagezentrum errichtet, obwohl ein adäquates Zentrum in Waiblingen zur Verfügung steht. 4,5 Millionen Euro sollen in den Jahren 2015/2016 für Trennungsgeldzulagen der im Rahmen der Reform umgesetzten Polizeiangehörigen ausgegeben werden. Mittels einer Korrektur der überdimensionierten und regional unausgewogenen Polizeireform lassen sich die Kosten reduzieren.

- Der Verzicht auf die von Grün-Rot geplante Verstaatlichung der Bewährungshilfe wird zu jährlichen Einsparungen in einstelliger Millionenhöhe führen.

- Die Umsetzung des von Grün-Rot verzögerten „1480er Stellenabbauprogramms“ in der Verwaltung und die gleichzeitige Entlastung der Verwaltung von neuen Aufgaben werden Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich bewirken.

- Der mit Augenmaß zu betreibende Abbau der in den neu errichteten Ministerien für Verkehr und Infrastruktur sowie für Integration geschaffenen 200 zusätzlichen Stellen wird beträchtliche Einsparungen ermöglichen. Insbesondere bedarf es keines Integrationsministeriums, dessen Eigenständigkeit allein Mehrkosten von circa drei Millionen Euro im Jahr verursacht, da Integration und Prävention als Querschnittsaufgabe zu verstehen sind, die besser ministeriumsübergreifend behandelt werden.

- Über die Einsetzung einer Haushalts-Strukturkommission erwarten wir Einsparungen in den Ministerien für Verkehr und Infrastruktur sowie Soziales von wenigstens 22 Millionen Euro.

- Durch den Verzicht auf 17 Beamtenstellen für den Nationalpark Schwarzwald lassen sich knapp 1,3 Millionen Euro einsparen.

- Durch die Rücknahme der Abschaffung von Studiengebühren in Form einer Einführung nachlaufender Studiengebühren lassen sich 170 Millionen Euro einsparen, die aus dem Landeshaushalt als Ausgleichszahlungen an die Hochschulen gehen.

https://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/impulspapier-innere-sicherheit.pdf

 

Girls‘ Day 2015

Girlsday

Auch in diesem Jahr nahm die FDP-Fraktion am Girls‘ Day teil. Am 23. April besuchten uns elf Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren, informierten sich über den Landtag und die Arbeit in der Fraktion. Los ging es mit dem offiziellen Programm des Landtages. Nach einem Gespräch mit der Vizepräsidentin des Landtages, Brigitte Lösch, bekamen die Mädchen bei einem Parlamentsspiel die Gelegenheit, einmal selbst Abgeordnete zu sein. In einer ‚konstituierenden Sitzung‘ des Parlaments wählten sie ihre Landtagspräsidentin und die Ministerpräsidentin. Nach dem Mittagessen lernten die Mädchen die Fraktion kennen. Hier ging es um den Aufbau der Fraktion und ihre Aufgaben. Bei einem Planspiel zum Gesetzgebungsverfahren lernten die sie, wie Gesetze entstehen und im parlamentarischen Alltag behandelt werden. Dabei mussten die Mädchen Mehrheiten für ihre Vorschläge suchen und gegebenenfalls Kompromisse eingehen. Schlussendlich verfeinerten sie ihre anfänglichen Forderungen so weit, dass am Ende eine mehrheitsfähige und zufriedenstellende Lösung für alle erreicht werden konnte.

Reform der Erbschaftsteuer – mittelständischen Familien-unternehmen Rechnung tragen!

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

Ende 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Erbschaftsteuerrecht in Teilen für verfassungswidrig. Die Rechte zum Zweck des Erhalts der Substanz des Unternehmens und der Arbeitsplätze, die Firmenerben bisher genießen, verstoßen nach Ansicht des Gerichts zum Teil gegen das Grundgesetz und müssen nachgebessert werden. Dementsprechend hat Bundesfinanzminister Schäuble ein Eckpunktepapier vorgelegt und schlägt vor, die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen – ohne dass eine individuelle Bedürfnisprüfung notwendig wird – auf 20 Millionen Euro zu begrenzen.

Dies allerdings, so die gemeinsame Kritik aller Fraktionen des Landtags, werde der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur unseres Landes nicht gerecht. „Ein erfolgreicher, hoch innovativer Mittelstand, vielfach auch durch personale Verantwortung der Eigentümerfamilie geprägt, ist für die dynamische Entwicklung der Wirtschaft und den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze – und damit für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung - ungleich viel wichtiger, als es ein durch enger gefasste Vorschriften vielleicht einmalig erzeugtes höheres Erbschaftsteueraufkommen je sein könnte,“ betonte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke, der sich sehr dafür einsetzte, dem Eckpunktepapier Schäubles eine gemeinsame Position des Landtags entgegenzusetzen. Trotz Unterschieden in Einzelfragen müsste dies im Interesse des Landes und seiner mittelständischen und familiengeführten Unternehmen möglich sein, so Rülke.

Grün-Rot war dazu aber letzten Endes genauso wenig bereit wie die Union. So standen sich bei der Abstimmung im Rahmen der Beratungen des Ersten Nachtrags zum Haushalt 2015/16 schließlich zwei Anträge gegenüber, die die jeweiligen Vorschläge unterstrichen. Im Antrag von CDU und FDP hieß es:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 zur Erbschaftsteuer grundsätzlich das System der Begünstigung unternehmerischer Vermögen als verfassungskonform bestätigt.

 

 

Eine Verschonung von Betriebsvermögen ohne Bedürfnisprüfung kann es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts künftig aber nur noch bis zu einer durch den Gesetzgeber zu bestimmenden Unternehmensgröße geben. Der Landtag hält eine erwerberbezogene Größenordnung von 100 bis 120 Mio. EUR (Freibetrag) für eine geeignete Grenze. Aus Sicht des Landtags setzt dies den richtigen Anreiz zum Erhalt von Familienunternehmen und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen in Baden-Württemberg.“

Grüne und Sozialdemokraten dagegen formulierten:

„Die Landesregierung zu ersuchen, sich im weiteren Verfahren bei den Gesprächen mit Bund und Ländern für eine verfassungskonforme Regelung einzusetzen, die den Vorgaben des Gerichtes entspricht, den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Handlungsspielraum für die Verschonung von Betriebsvermögen mit dem Ziel zu nutzen, Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig die Steuerungsfunktion der Erbschaftssteuer zur Verbesserung sozialer Chancengleichheit im Blick zu behalten, das vom Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Modell weiter voranzutreiben und ihrerseits ergebnisoffen auch andere Vorschläge zu prüfen, die den Erfordernissen der unter Abschnitt I Ziffer 1 bis 4 genannten Punkte entsprechen.“

Bedauerlich ist, dass durch das Gegeneinander zweier Anträge untergegangen ist, worin sich alle Fraktionen einig waren: Gemeinsam setzen sich die Fraktionen für eine einfache und rechtssichere Lohnsummenregelung, die arbeitnehmerbezogen bleiben sollte und für eine praktikable Lösung beim Verwaltungsvermögen ein. Hier sollte jedem Unternehmen bis zu einem prozentual zu bestimmenden Sockel ein „notwendiges Verwaltungsvermögen“ zugestanden werden, das an der Verschonungsregelung teilhat. Zudem kritisieren gemeinsam alle Landtagsfraktionen die Vorschläge des Bundesfinanzministers, die der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur in Deutschland gerade nicht Rechnung trägt.

Weitere Informationen:

https://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/ruelke-mittelstandsfreundliche-loesung-bei-der-erbschaftssteuer-ist-kein-picasso-sondern-eigentlich-solides-handwerk-eines-kompetenten-ministerpraesidenten/

https://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/ruelke-fraktionen-sollen-sich-bei-erbschaftssteuer-im-sinne-der-familiengefuehrten-unternehmen-des-landes-einigen/

https://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/ruelke-die-koalition-der-schuldenmacher-fuerchtet-um-ihre-wiederwahl/

 

Lang-LKWs sollten ohne Vorverurteilung im Feldversuch auch im Land erproben werden

Jochen Haußmann, verkehrspolitischer Sprecher

In einer aktuellen Debatte im Landtag zum Thema „Feldversuch Lang-LKW: Wie glaubhaft ist der Sinneswandel des Verkehrsministers?“ sprach sich der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann für die Beteiligung am Feldversuch mit Lang-LKWs aus.

Minister Hermann hatte Weisung erhalten, den Feldversuch gegen den Koalitionsvertrag und gegen seine ureigene Überzeugung doch noch zu ermöglichen.

 

Dies führt nun dazu, dass die mittelständische Logistikwirtschaft auf der Strecke bleibt. Hermann sagte selbst, von einer Vielzahl gemeldeter Strecken habe er nur gut zwei Dutzend dem Bund gemeldet. Nur dort dürfen dann die längeren LKW fahren.

Dabei belegen Studien, dass die LKWs nicht schwerer, sondern nur länger sind. Das bedeutet weniger Straßenverschleiß durch geringere Last pro Achse. Wenn zwei Lang-LKWs drei normale ersetzen können, dann bedeutet dies weniger Verkehr, weniger Verbrauch und damit weniger CO2. „Eigentlich müssten die Grünen, wenn sie nicht die Ideologie über Sachargumente stellen würden, für den Lang-LKW sein.“, so Haußmann

Mögliche Strecken müssen für den Versuch geöffnet und damit die Teilnahme am Feldversuch ermöglicht werden. Das taktierende Vorgehen des Verkehrsministers hintertreibe jedoch die Interessen des Mittelstands und leiste den Herausforderungen des Güterverkehrs einen Bärendienst, bemerkte Jochen Haußmann abschließend.

Grün-Rot soll auf die pädagogische Bevormundung der Realschule verzichten

Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Realschule rief der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Timm Kern die grün-rote Landesregierung auf, auf die pädagogische Bevormundung der erfolgreichen Schulart zu verzichten.

Kern sagte wörtlich: „Die Landesregierung knüpft die bessere Ausstattung der Realschulen an die Bedingung, dass diese ihre eigenen pädagogischen Grundsätze zugunsten der Gemeinschaftsschulpädagogik über den Haufen werfen. Nachdem es durch die Vordertür nicht geklappt hat und die Realschulen sich bei der Einführung der Gemeinschaftsschule ‚bockig‘ gezeigt haben, versucht Grün-Rot nun, den Realschulen ihre pädagogische Überzeugung, mithin ihre pädagogische Freiheit, mit Lehrerwochenstunden abzukaufen. Diese Entmündigung der Realschulen durch die Hintertür ist nicht nur in höchstem Maße unfair, sondern auch demotivierend für Eltern, Lehrer und Schüler, Schulleitungen und Schulträger, die nun gegen ihre Überzeugungen handeln müssen. Deshalb fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung auf, auf Heterogenitätszwang, Differenzierungsquoten, Verbot von Sitzenbleiben und die Abschaffung von Noten in der Orientierungsstufe der Realschule zu verzichten.“ Nicht zuletzt aufgrund der von Grün-Rot überstürzt abgeschafften verbindlichen Grundschulempfehlung habe die Heterogenität der Begabungen und Leistungsvermögen unter den Schülern an der Realschule stark zugenommen, so Kern.

 

„Gerade vor diesem Hintergrund müsste ein Unterstützungskonzept für die Realschule doch gerade Differenzierung zulassen oder sogar fördern. Wenn die Realschulen nun auch regulär den Hauptschulabschluss anbieten können, sollte, so würde man erwarten, auch schon bei der Vorbereitung auf die beiden Abschlüsse differenziert werden können. Das heißt, es würde ein Realschulbildungsgang und ein Hauptschulbildungsgang oder eine Art integrierte Gesamtschule gebildet, bei der in einzelnen Fächern eine Differenzierung nach Leistungsniveaus vorgenommen werden könnte. Aber nichts dergleichen: Eine Differenzierung soll laut Kultusminister eher die Ausnahme als die Regel sein.“

Es stelle sich die Frage, so Kern, warum die Entscheidung, ob und ab wann ein Kurs auf den Hauptschulabschluss und ein anderer auf den Realschulabschluss vorbereiten, nicht den Lehrerinnen und Lehrern überlassen werde. Sie könnten das Leistungsvermögen ihrer Schüler doch am besten beurteilen. „Es stellt sich hier der Verdacht, dass der Kultusminister den Lehrern im Land misstraut. Er befürchtet offensichtlich, dass die Lehrer im Land das tun werden, was ihrer Meinung nach den Schülern nützt, und nicht, was Grün-Rot vielleicht gerne hätte: Alle Schulen und alle Schüler aus nicht nachvollziehbaren Gründen in zwei Säulen einpferchen, von denen eine immer integrativ unterrichtet und die andere differenziert. Die Praktiker an den Schulen werden aber immer das Wohl des Schülers über ideologische Wunschvorstellungen der Regierung stellen. Und das ist auch gut so!“, sagte Kern.

Der FDP-Abgeordnete resümierte: „Das so genannte ‚Weiterentwicklungskonzept für die Realschulen‘ macht einmal mehr die Notwendigkeit eines stabilen Schulfriedens in Baden- Württemberg deutlich: Es kann nicht gut sein, wenn eine Landesregierung ihr schulisches Lieblingskind durchdrücken will und dazu Strukturen nach eigenem Gutdünken ändert und Ressourcen entsprechend den eigenen Vorlieben zuteilt. Die am Bildungswesen Beteiligten bräuchten das Gegenteil: verlässliche Rahmenbedingungen und eine faire wie auskömmliche Ausstattung ihrer Schule mit Personal- und Finanzmitteln. Und die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht von ihren gewählten Vertretern einen Einsatz für einen stabilen Schulfrieden.“

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