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Ein liberales Schulkonzept für einen stabilen Schulfrieden

LPK

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern stellten in einer Pressekonferenz ein liberales Schulkonzept als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden vor. Damit ist die FDP-Fraktion die erste im Landtag vertretene Fraktion, die einen konkreten Vorschlag für einen Schulfrieden vorgelegt hat. Vertreter der grün-roten Landesregierung hatten zwar mehrfach die Idee eines Schulfriedens geäußert, einen konkreten Vorschlag sind sie jedoch bis heute schuldig geblieben. Ein Schulfrieden, der längerfristig halten soll und dem Schulwesen nützt, darf sich nach Auffassung der FDP-Fraktion jedoch nicht in der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller politischen Parteien erschöpfen. Vielmehr muss er in der Mitte der Gesellschaft angesiedelt sein und den am Schulleben Beteiligten mehr Freiheit und Eigenverantwortung überlassen. Der liberale Schulfriedensvorschlag fühlt sich dem Gedanken der Subsidiarität ebenso verpflichtet wie der Überzeugung, dass eine ordnungspolitische Orientierung mit klaren Regeln für einen fairen Bildungswettbewerb am besten die Qualität unseres baden-württembergischen Bildungswesens zu sichern vermag. Ein Schulfrieden soll auf dem wesentlichen Gedanken der Gegenseitigkeit zwischen dem Land und denjenigen beruhen, die für die Bildung vor Ort Verantwortung tragen. Das heißt, das Land stellt in auskömmlichem Maß Ressourcen bereit, und vor Ort wird in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung des Bildungsangebots entschieden. Der Rahmen für diese Arbeitsteilung sollte sich durch Klarheit, Transparenz und faire Bedingungen auszeichnen und sich zugleich auf das Wesentliche beschränken. Als wesentlichen Baustein eines Schulfriedens sollten deshalb die fürs Schulleben Verantwortlichen die Freiheit erhalten, das Schulangebot vor Ort selbständig auszugestalten. Sie können insbesondere Haupt-/Werkrealschulen und Realschulen fortführen oder Verbundschulen aus Haupt- und Werkrealschulen unter einem Dach bilden. Die Gemeinschaftsschulen erhalten Bestandschutz, aber die gleiche Ausstattung wie alle anderen Schularten und müssen sich dem Wettbewerb stellen. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Schulen zu schaffen, schlägt die FDP-Fraktion vor, die Finanzierung der Schulen auf das Rucksackprinzip umzustellen. Das heißt, jede Schüler und jeder Schüler führt in einem virtuellen Rucksack Ressourcen für die Schulart mit, für die er eine Empfehlung bekommen hat. Der Rucksack bleibt immer gleich bemessen, egal ob die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler eine Haupt-/Werkrealschule, eine Realschule, ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule besucht.

 

Auch wollen wir Liberalen die Schulen in Freiheit entlassen. Wenn die Schulen eigenständig über ihr Personal, ihr Budget und ihr inhaltlich-pädagogisches Profil eigenständig entscheiden können, stehen die am Schulleben Beteiligten nicht nur in ganz anderer Weise hinter ihrer Schule, sondern es kann auch ortsspezifischen Bedürfnissen und Besonderheiten besser Rechnung getragen werden. Was die Grundschulempfehlung angeht, wollen wir seitens der FDP-Fraktion zunächst unter anderem mit Stützkursen und einem Informationsrecht der aufnehmenden Schule über die Grundschulempfehlung versuchen, die gestiegenen Sitzenbleiberquoten zu senken. Wenn dies fünf Jahre nach Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung nicht gelingt, scheuen wir uns nicht, die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wieder einzuführen. Die aufnehmende Schule soll sich dann jedoch über die Grundschulempfehlung hinwegzusetzen können, wenn sie zur Überzeugung gelangt ist, die betreffende Schülerin oder den betreffenden Schüler erfolgreich zu einem Schulabschluss führen zu können. Die Verbindlichkeit stellt sicher, dass niemand mit einer zureichenden Grundschulempfehlung abgewiesen werden kann. Insgesamt ist das liberale Schulkonzept nicht nur von der Überzeugung geleitet, dass Wettbewerb unter den Schularten die Qualität des Bildungswesens fördert, sondern auch, dass ein differenziertes und vielfältiges Bildungswesen jeder einzelnen Schülerin beziehungsweise jedem einzelnen Schüler am besten gerecht wird und ihr oder ihm ein Maximum an Chancen eröffnet. Gleichzeitig haben wir in zahlreichen Gesprächen immer wieder erfahren, dass sich Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulträger sowie Kooperationspartner der Schulen verlässliche Rahmenbedingungen für das Bildungswesen wünschen, die unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage sind. Diesem berechtigten Wunsch mit einem klaren Rahmen für einen fairen und Qualität fördernden Wettbewerb der Schulen zu entsprechen, ist Ziel des liberalen Schulfriedensvorstoßes.

Weitere Informationen

Impulspapier (PDF): Für mehr Freiheit und Eigenverantwortung in unserem Bildungswesen. Ein liberales Schulkonzept als Diskussionsgrundlage für einen stabilen Schulfrieden in Baden-Württemberg

Rülke und Kern: Mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort bildet das beste Fundament für einen stabilen Schulfrieden

Kern: Beim Schulfrieden sind nun die anderen Fraktionen am Zug

Kern: Ein echter Schulfrieden ist nur durch mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort zu erreichen

Schulfrieden – aktueller Stand

Wie es um die tatsächliche Bereitschaft zu einem Schulfrieden bei der großen Mehrheit der politisch Handelnden steht, zeigt kaum etwas deutlicher als der Titel, den die Grünen ihrer Aktuellen Debatte im Landtag am 5. November dieses Jahres gegeben haben: „Wie denn? Wo denn? Was denn? Die Widersprüche der CDU in der Bildungspolitik“. Entsprechend verlief die Debatte in weiten Teilen als unproduktiver Schlagabtausch zwischen den beiden Kontrahenten, und auch der Kultusminister, der noch gut einen Monat zuvor den Schulfriedensvorstoß der FDP-Fraktion begrüßt hatte, kehrte wieder an die alte Frontlinie auf Seiten seiner grün-roten Regierung zurück und drosch fleißig auf die CDU ein. Geradezu hilflos wirkte die rhetorische Frage des Kultusministers als Reaktion auf die Aufforderung der FDP-Fraktion, die Initiative für einen Schulfrieden zu ergreifen: Angesichts der Größe der FDP-Fraktion – sie besteht aus sieben Abgeordneten – wisse er gar nicht, wo die Schulfriedensgespräche beginnen sollten. Bemerkenswert ist in der momentanen Situation, dass der sehr stark ausgeprägte Wunsch nach einem wie auch immer gearteten Schulfrieden in der Bevölkerung und bei den am Schulleben Beteiligten in einem diametralen Gegensatz zur mangelnden Bereitschaft hierzu seitens der großen Mehrheit unter den politisch Verantwortlichen steht. Aber gerade weil anders als in der Bevölkerung die wenigen Befürworter eines Schulfriedens unter den Landtagsabgeordneten nach Auffassung des Kultusministers in eine Telefonzelle passen würden, besteht nicht nur eine umso größere Notwendigkeit eines Schulfriedens im Sinne stabiler und verlässlicher Rahmenbedingungen für das Bildungswesen, unabhängig von der jeweiligen politischen Großwetterlage. Vielmehr wird immer offensichtlicher, dass der wohl aussichtsreichste Weg zu einem stabilen Schulfrieden über mehr Freiheit und Eigenverantwortung vor Ort führt. Denn ein schlichter Kompromiss zwischen den verhärteten Fronten hätte nicht nur geringe Realisierungschancen, sondern er würde auch eine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner bedeuten. Dies würde jedoch kein Mehr an Verlässlichkeit für die am Schulleben Beteiligten mit sich bringen, wohl aber die Gefahr von sachfremden Abreden, die sich mit der Zeit als Beschränkungen oder gar Belastungen für das Bildungswesen herausstellen.

Arbeitskreisreise und Bürgerempfang im Landkreis Böblingen

Bürgerempfang

Am Vormittag hatten wir mit den Kollegen der FDP-Fraktion aus Hessen eine gemeinsame Fraktionssitzung, am Nachmittag besuchten unsere Abgeordneten schon Firmen und Einrichtungen im Kreis Böblingen. Am 30. September sammelten wir Eindrücke bei Firmen wie Ensinger, der Freiwilligen Feuerwehr in Aidlingen oder dem Kreiskrankenhaus. Von sehr interessanten Terminen nahmen wir viele Denkanstöße und Informationen mit für die parlamentarische Arbeit. Am Abend freuten wir uns über die zahlreichen Gäste auf unserem Bürgerempfang im „Klösterle“ in Weil der Stadt.

 

Nächster Termin

Bürgerempfang in Freiburg

Dienstag, 2. Dezember 2014, 19 Uhr

„Cafe im historischen Kreuzgang“ im Augustinermuseum

79098 Freiburg im Breisgau, Augustinerplatz

Empfang

„Svetlana passt jetzt auf unsere Oma auf.“ Grauzone häusliche Betreuung älterer Menschen

Haussmann

Die demographische Entwicklung ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Sie stellt vor allem die Pflege vor Aufgaben in einem bisher nie dagewesenen Umfang. Aus diesem Grund hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Enquete zu diesem Thema eingesetzt mit dem Ziel, „die Situation der Pflege in Baden-Württemberg zu untersuchen und zu überprüfen, wie die vorhandenen Rahmenbedingungen verändert und welche Impulse gegeben werden müssen, um eine qualitativ hochwertige Pflege dauerhaft sicherzustellen“.

In diesem Rahmen beschäftigt sich unser sozialpolitischer Sprecher Jochen Haußmann unter anderem mit der häuslichen Betreuung älterer Menschen. Er hat dazu ein Positionspapier mit einem innovativen Ansatz vorgestellt, wie die häusliche Pflege zukünftig gestaltet werden kann, denn die bisherige Praxis bewegt sich häufig in einem gesetzlichen Graubereich. Viele Agenturen bedienen sich dabei eines Geschäftsmodells, das zwar rechtlich zulässig ist, aber dennoch für die Betreuerinnen oft schwierige Verhältnisse und regelrechte Ausbeutung bedeuten kann. So werden sie mit einem geringen Bruttolohn auf Grundlage des Entsendegesetzes A1 der EU auf eine „Dienstreise“ geschickt, die bis zu drei Monaten dauern darf. Die eigentliche „Entlohnung“ besteht in den Spesen, die der Steuer- und Abgabenpflicht nicht unterliegen. Das Beschäftigungsverhältnis ist versicherungstechnisch nicht abgedeckt. In vielen Fällen handelt es sich auch schlicht um Schwarzarbeit. Sollte etwas schief gehen, sollte beispielsweise die betreute Person Angst vor dem neuen Gast im eigenen Haus bekommen, sollte die Betreuerin krank werden oder einen Unfall erleiden, stehen die Angehörigen ratlos da. Im Kündigungsfall werden hohe Ablösesummen eingefordert, die Betreuerin wird zurückgeschickt und allein gelassen. Nach Schätzungen der Gewerkschaften sind in Deutschland derzeit 115.000 bis 300.000 Betreuerinnen, vornehmlich aus Osteuropa, in dieser Form tätig.

 

2007 befasste man sich in Österreich mit der gleichen Problematik und entwickelte ein sehr interessantes Fördermodell der „24-Stunden-Hausbetreuung“. Im Mittelpunkt dieses Modells stehen einige Grundzüge, die für Deutschland ebenfalls möglich wären:

Zum einen wurde in Österreich der Beruf des/der „Personenbetreuer/-betreuerin“ geschaffen und genau definiert. Dies ist wichtig, denn diese Betreuung ist kein Ersatz für examinierte Pflege oder ärztliche Leistungen, kann aber eine wertvolle Ergänzung sein.

Des Weiteren war eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes notwendig, die die Betreuungsrealität erfasst. In Österreich ist es möglich, 14 Tage am Stück mit einer Gesamtstundenanzahl von bis zu 128 Stunden am Stück zu arbeiten. Danach müssen 14 Tage Pause erfolgen. Dies hat zur Folge, dass sich zumeist zwei Betreuungskräfte abwechseln.

Die Betreuungskräfte selbst müssen ihre Befähigung durch vergleichbare Tätigkeiten, eine vergleichbare Ausbildung oder einen Schulungskurs von 200 Stunden nachweisen, um eine Tätigkeitserlaubnis in diesem Beruf zu erhalten. Die notwendigen Sprachkenntnisse zählen ebenfalls dazu. Informationsbroschüren werden von den zuständigen österreichischen Kammern und Sozialverbänden in den jeweiligen Landessprachen angeboten.

Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass es für die Betreuung monatliche Zuschüsse gibt. Diese werden ab einer gewissen Pflegestufe gewährt und betragen bei fest angestellten Kräften 550 € und bei selbständigen Betreuerinnen 225 € pro Person. 99% der Betreuerinnen sind selbständig tätig. Es hat sich ein gut funktionierender Arbeitsmarkt über gemeinnützige Organisationen wie z.B. Caritas Österreich gebildet.

Dieses Anreizmodell hat sich in Österreich bewährt: Bisher wurden ca. 60.000 dieser Betreuungspersonen bezuschusst, die Qualitätskontrolle erfolgt durch ausgebildete Kräfte der Sozialverbände aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich durch Hausbesuche. Die Beanstandungsquote liegt bei unter einem Prozent. Ein Erfolgsmodell also, das wir auch in der Bundesrepublik Deutschland einführen möchten.

Weitere Informationen

FDP-Positionspapier zur Einführung einesFördermodells zur 24-Stunden-Betreuung in der eigenen Häuslichkeit

Rülke und Haußmann: Betreuung älterer Menschen muss raus aus dem Graubereich.

 

Grün-Rote Regulierungswut auf Kosten von Hege und Jagd

Bullinger

„Das Jagdrecht ist im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes steht. Zeitliche Begrenzungen und sachliche Verbote bei der Jagd könnten deshalb als enteignungsgleiche Eingriffe aufgefasst werden. Auch der Tenor des Misstrauens und der Bevormundung, der sich quer durch das Gesetz zieht, stellt abermals unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grüne und Rote zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben. Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab.“ Dr. Friedrich Bullinger, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion

Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz hat für viel Protest gesorgt. Zum Teil massive Kritik kam nicht nur vom Landesjagdverband, sondern auch vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg, vom Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband, vom Grundbesitzerverband, von der Forstkammer und vom Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer. Der Grund: Das neue Gesetz schränkt erheblich die Eigentumsrechte ein und nimmt den Jägerinnen und Jägern sowie den von den Wildschäden betroffenen Landwirten in erheblichem Maße Rechtssicherheiten. Selbst die Überarbeitung, welche die Landesregierung aufgrund des starken Protests vorlegte, konnte weder die im Rahmen einer öffentlichen Anhörung geladenen Sachverständigen noch die Opposition im Landtag überzeugen. Die Hauptstreitpunkte des neuen Gesetzes sind:

Einteilung der Wildtierarten in ein Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement

Dieses sogenannte Schalenmodell teilt zukünftig die Arten in drei Gruppen ein. Die erste darf normal bejagt werden, die zweite nur in begrenztem Umfang und die dritte gar nicht. Durch ein umfassendes Mitspracherecht des Naturschutzes bei der zweiten und dritten Gruppe wird den Jägern praktisch die regionalspezifische Sachkunde über Hege und Artenschutz aberkannt. Im Schutzmanagement (dritte Gruppe) werden den Jägern zudem die Rechte des Jagdrechts genommen, die Verpflichtungen (Wildschäden) aber einseitig überlassen. Darüber hinaus ermächtigt das neue Gesetz das Ministerium für den Ländlichen Raum dazu, Neuzuordnungen bestimmter Arten eigenmächtig und am Landtag vorbei im Wege der Rechtsverordnung vorzunehmen. Daher ist zu befürchten, dass die Zuordnung der Arten innerhalb des Schalenmodells künftig politisiert wird und weniger nach objektiven Kriterien erfolgt.

Jagdruhe

Das neue Gesetz gibt eine allgemeine Jagdruhe von 1. März bis 30. April vor, die aus rechtlicher Erwägung schon problematisch ist, weil sie in die Eigentums- und Nutzungsrechte der Jäger eingreift. Nicht minder problematisch ist aber die Ausnahmeregelung für die Jagd auf Schwarzwild in dieser Zeit. Das Gesetz gestattet nun während der Jagdruhe die Jagd auf Schwarzwild im Feld und im Wald bis zu „einem Abstand von 200 Metern vom Waldaußenrand“. Jeder, der schon einmal einen Wald betreten hat, wird sich schnell vor Augen führen können, dass diese Regelungen wirklichkeitsfern ist und zu Rechtsunsicherheiten für die Jäger führt.

 

 

Wildfütterungsverbot

Das Gesetz verbietet die Fütterung von Schalenwild. Zwar hat die Landesregierung zuletzt noch eine Ausnahmeregelung ergänzt, diese ist aber wieder bürokratisch und realitätsfern: Wenn Jäger in Notzeiten der Futterknappheit die Tiere vor dem Hungertod bewahren wollen, müssen sie künftig erst eine wildökologisch fundierte Fütterungskonzeption für mindestens 2.500 Hektar jagdbare Fläche ausarbeiten und dann warten, bis das Ministerium im fernen Stuttgart diese Fütterungskonzeption akzeptiert. Dabei ist die Fütterung nicht nur eine Überlebenshilfe für das Wild in Notzeiten, sondern auch ein wirksames Instrument der Wildlenkung im Dienste von Verkehrssicherheit und Tierschutz.

Sachliche Verbote

Das neue Gesetz sieht zahlreiche Verbote bei der Fallen- und Baujagd vor. Viele dieser Jagdmethoden werden von den Jägerinnen und Jägern ohnehin nur in seltenen Fällen angewandt. In bestimmten Zusammenhängen, z.B. bei der Regulierung räuberischer und besonders anpassungsfähiger Arten wie Fuchs, Marderhund oder Waschbär dienen sie aber mitunter wirkungsvollen Eingriffen zum Schutz heimischer Arten. Als anerkannte und staatlich geprüfte Naturschützer wissen Jäger jedoch selbst, wie man verantwortungsvoll mit diesen Jagdmethoden umgeht.

Wildschadensregelung

Die Wildschadensregelungen des neuen Gesetzes sind völlig unausgegoren. Deutlich wird dies insbesondere an der Wildschadensregelung für Maiskulturen. Zu Beginn war vorgesehen, dass die Landwirte Schaden am Mais zu 20 Prozent selbst tragen sollen. In seiner endgültigen Fassung bestimmt das Gesetz, dass dies nur noch dann der Fall sein, wenn die betroffenen Landwirte nicht nachweisen können, dass sie die üblichen und allgemein zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden unternommen haben. Das bedeutet im Klartext, die Landwirte sollen um jedes Maisfeld einen Elektrozaun ziehen und am besten täglich überprüfen und fotografieren. Abermals zeigt sich die Realitätsferne dieses Gesetzes. Zudem ist es rechtlich höchst fragwürdig, für einzelne landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) abweichende Schadensregelungen zu schaffen. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die grün-rote Landesregierung statt ihrer bürokratischen Regulierungswut hier den Mut zu einer wirklichen Reform aufgebracht hätte. Vorstellbar wäre der Einstieg in ein System solidarischer Wildschadensausgleichskassen gewesen, also in eine unbürokratische Fondslösung, die auch Anreize für eine verstärkte Zusammenarbeit von Landwirten und Jägern geschaffen hätte.

Die Aufgaben der Jägerinnen und Jäger

Jäger hegen und betreuen in der Regel ein eigenes oder gemeinschaftliches Revier. Innerhalb dieses Reviers sorgen sie für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt mit dem Ziel, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu schützen und zu erhalten. Zudem gehört die Erhaltung des natürlichen Gleichgewichts, die Pflege von Biotopen und die Aufrechterhaltung des Wilds in einem ausgewogenen Verhältnis zu dessen natürlichen Lebensgrundlagen zu ihren Aufgaben. Durch ihre meist ehrenamtliche Arbeit tragen Jäger zum Schutz vor Wildschäden und zur Verkehrssicherheit bei.

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