Wetzel: Deutschland verstößt beim Datenschutz gegen geltendes EU-Recht

Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur in Deutschland üblichen Praxis der „staatlichen Aufsicht“ über die Datenschutzstellen begrüßt. Damit verstoße die Bundesrepublik gegen geltendes EU-Recht, so der EuGH. Nach den Worten von Wetzel unterstreicht das höchste europäische Gericht damit die Notwendigkeit, dass die zuständigen Datenschutzstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Dies schreibe die EU-Datenschutzrichtlinie vor.

„Die Überwachung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Stellen und durch öffentlich-rechtliche Unternehmen im Wettbewerb darf keiner staatlichen Kontrolle unterliegen“, sagte Wetzel. Und: „Bei den anstehenden Planungen über die Gestaltung der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg müssen wir daher besonders darauf achten, dass die Unabhängigkeit der neuen Behörde von Anfang an gegeben ist. Daher ist es erforderlich, die neue Datenschutzstelle an den Landtag anzugliedern. Das Urteil bedeutet eine deutliche Stärkung der Unabhängigkeit beim Datenschutz“, so der rechtspolitische Sprecher.



Pressemitteilungen von Hans-Peter Wetzel:

• Wetzel: Deutschland verstößt beim Datenschutz gegen geltendes EU-Recht 10.03.2010
• Wetzel: Guter Tag für den Rechtsstaat 03.03.2010
• Wetzel: Auch Staat hat sich an rechtliche Vorgaben und Gesetze zu halten 10.02.2010
• Wetzel: Kurze Verfahren und moderner Strafvollzug 04.02.2010
• Wetzel: Neue Datenschutzstelle muss schlagkräftig sein 21.12.2009
• Wetzel: Arbeitnehmerschutz muss gestärkt werden 25.11.2009
• Wetzel: Folter ist in jeder Form abzulehnen 25.11.2009
• Wetzel: Es geht um die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft 04.11.2009
• Wetzel: Nach zehn Jahren kommt CDU einer Forderung der FDP nach 27.10.2009


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Dr. Hans-Peter Wetzel
Landtagsabgeordneter

Sprecher für: Rechtspolitik; Strafvollzug
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